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Geschrieben von: Administrator
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Sonntag, 23. November 2008 um 12:56 |
Riester für Beamte: Ansprüche und Einschränkungen Beamte können die Riesterförderung ebenfalls in Anspruch nehmen - allerdings mit Einschränkungen. |
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Geschrieben von: Administrator
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Donnerstag, 13. November 2008 um 08:26 |
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 Junge Leute (Studenten / ohne eigenes Einkommen) Für jungen Leute, die noch über kein festes Einkommen verfügen sollte die folgende Regel Anwendung finden: "Sichert zuerst eure Risiken ab und denkt dann an die Altersvorsorge" Denn: Steuerliche Vorteile, z.B. durch Riester, werden erst dann relevant, wenn man auch Steuern bezahlt.
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