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Sozialversicherung  "Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit. Er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen." Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948  Es war einmal... Die Sozialversicherung entstand in Folge der Industrialisierung aus der Idee der genossenschaftlichen Selbsthilfe. In den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts gab es in Deutschland die Anfänge einer öffentlichen Armenfürsorge; und bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstand in Bayern eine Beamtenversorgung. Die Kaiserliche Botschaft vom Kaiser Wilhelm I am 17.11.1881 leitete, auf Initiative des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck, den Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung , die gemeinhin als „Magna Charta“ oder die Geburtsurkunde der Sozialversicherung bezeichnet wird in Deutschland offiziell ein. Fortan sollte der Staat die Existenzsicherung seiner Bürger verantworten, die auf folgenden Grundsätzen basiert: Finanzierung der Rente durch vorherige Beitragszahlung der Versicherten, Beaufsichtigung und Beteiligung des Staates an der Sozialversicherung,
Sie kündigte auch einen Rechtsanspruch auf Leistungen bei Krankheit, Invalidität und materieller Not im Alter an. 1883 Krankenversicherung der Arbeiter 1884 Unfallversicherung der Arbeiter 1889 Invaliditäts- und Altersversicherung der Arbeiter
Kennzeichnend für die damalige Sozialversicherung waren der Versicherungszwang und die nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten gesetzlich gestaffelten Beiträge. 1911 Die Sozialversicherungsgesetze wurden in der RVO (Reichsversicherungsordnung) kodifiziert. 1913 Versicherungsgesetz der Angestellten 1923 Knappschaftsversicherung 1927 Arbeitslosenversicherung
Ein weiterer großer Schritt dieser Entwicklung war die Entfaltung des modernen Sozialstaates nach dem Zweiten Weltkrieg: 1951 Selbstverwaltungsgesetz 1957 Die (große) Rentenreform: gleiches Recht für Arbeiter und Angestellte, lohnbezogene Rentenformel, Umlageverfahren sind die (Haupt-) Schlagworte. 1957 Gesetzliche Altershilfe für Landwirte 1970 Das geltende Sozialrecht wird in einem Gesetzbuch (SGB) zusammengefasst. 1972 Mit der Rentenreform 1972 öffnet sich die GRV für Selbständige und Hausfrauen – mit entsprechenden Nachentrichtungsmöglichkeiten. 1992 Die Reform des Jahres 1992 bringt u. a. die Nettoanpassung der Renten sowie die Altersteilrente. 1995 Soziale Pflegeversicherung 1999 Durch die sich verschlechternde Wirtschaftslage (und hohe Arbeitslosigkeit) wird in der Rentenversicherung ein demographischer Faktor eingeführt, die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit neu geordnet und u. a. die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit abgeschafft. 2000 Die neue Bundesregierung setzt durch das Rentenkorrekturgesetz einzelne Neuerungen der Reform 1999 aus. 2001 Reform der Erwerbsminderungsrenten und neues Altersvermögens- und Altersvermögensergänzungsgesetz. 2003 Mit den Maßnahmen des 2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetzes soll der aktuelle Beitragssatz weiterhin stabilisiert werden. 2005 Mit dem zum 1.1.2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz wird die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Renten eingeführt.
Für die Sozialversicherung ist kennzeichnend, dass das Versicherungsverhältnis gesetzlich vorgeschrieben (Versicherungszwang) und der Versicherungsumfang gesetzlich definiert ist. Sie ist darauf ausgerichtet bestimmte mit der Arbeitskraft zusammenhängende Risiken (u. a Arbeitsunfall, Krankheit, Erwerbsminderung, Arbeitslosigkeit) abzudecken.  Bei Interesse an einer individuellen Beratung, einem Angebot oder bei weiteren Fragen erreichen sie mich über mein Kontaktformular. Â
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