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 Riesterrente Fragen und Antworten (FAQ) Die Riesterrente ist zu einer der beliebtesten und lukrativsten Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge geworden. Seit 2002 wurden bereits über eine Milliarde Euro an Zulagen überwiesen. Bereits über 10 Millionen Verträge (Stand: Ende 2007) wurden bereits abgeschlossen. Auf dieser Seite erhalten Sie die Möglichkeit sich umfassend über die Riester Rente zu Informieren. Fragen und Antworten Â
 - Muss ich an der zusätzlichen Altersvorsorge teilnehmen?
Nein, ein Abschluss eines geförderten Vertrages ist freiwillig. - Wann muss ich spätestens einen geförderten Vertrag abschließen?
Es steht Ihnen frei, wann Sie den Vertrag abschließen. Wenn Sie jedoch Anspruch für die Zulagenförderung für das laufende Jahr haben möchten, müssen Sie auch in diesem Jahr noch einen entsprechenden geförderten Vertrag abschließen und die notwendigen Eigenbeiträge ebenfalls in diesem Jahr einzahlen. Sie haben also auch dann Anspruch auf die Förderung für das laufende Jahr, wenn Sie erst gegen Ende des Jahres einen geförderten Vertrag abschließen und die gesamten Beiträge für dieses Jahr noch vor Jahresende an die Gesellschaft, bei der Sie den Vertrag abgeschlossen haben, einzahlen. Achtung: Gerade bei einer monatlichen oder vierteljährlichen Zahlweise müssen Sie, wenn Sie beispielsweise die gesamte Grundzulage wünschen, darauf achten, dass insbesondere im ersten Jahr der komplette notwendige Eigenbetrag einbezahlt wird. Haben Sie beispielsweise im Juli einen Vertrag mit monatlicher Zahlweise abgeschlossen und bucht die Gesellschaft ab Juli nur den monatlichen Beitrag ab, so hätten Sie am Ende des Jahres nur die Hälfte des notwendigen Eigenbetrages einbezahlt und daher auch nur Anspruch auf die Hälfte der Zulage, die Sie bei einer kompletten Zahlung erhalten hätten. Es reicht auch nicht, wenn Sie beispielsweise einen Vertrag am 31.12. abschließen und die Beiträge nach der Policierung und Rechnungsstellung, beispielsweise im Januar des nächsten Jahres einzahlen. - Ich bin Angestellte und mein Mann ist Beamter. Wie können wir teilnehmen?
Grundsätzlich ist der Abschluss eines Riestervertrages immer freiwillig. Niemand wird gezwungen, teilzunehmen. Die Förderung der Riester-Rente können alle nutzen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Hierzu zählen Arbeitnehmer, Arbeitslose, Auszubildende sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Nachträglich sind auch Beamte und Angestelle des öffentlichen Dienstes in den Kreis der Berechtigten aufgenommen worden. - Ich bin selbstständig und meine Frau arbeitet als Angestellte.
Auch die Ehepartner von förderberechtigten Personen können die Riester-Vergünstigungen in Anspruch nehmen, selbst wenn sie nicht zum förderberchtigten Kreis, wie z.B. Selbstständige, zählen. Voraussetzung: Der förderberechtigte Ehepartner hat selbst ein Riester-Produkt abgeschlossen und in diesen Vertrag auch den Mindestsparanteil eingezahlt. - Wird die Kinderzulage bei Ehepaaren einmal oder doppelt gezahlt?
Die Kinderzulage je Kind wird einmal pro Familie gezahlt. Wenn beide Elternteile Riesterverträge abgeschlossen haben, erhält die Mutter die Kinderzulage, es sei denn, die Eltern beantragen eine anderweitige Verteilung. - Ich arbeite in Deutschland, habe jedoch keine deutsche Staatsangehörigkeit. Erhalte ich dennoch eine Förderung?
Ja, da die Berechtigung für eine Förderung neben der beruflichen Tätigkeit nur von der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland abhängt. Sind Sie also in Deutschland unbeschränkt Einkommenssteuerpflichtig und gehören Sie oder Ihr Ehegatte zum förderfähigen Personenkreis, beispielsweise als Arbeitnehmer, sind Sie auch förderberechtigt. - Mein Ehepartner ist nicht berufstätig bzw. auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit nicht förderberechtigt, während ich einen Anspruch auf eine Förderung habe. Bekommen wir beide eine Förderung und wie hoch ist diese?
Selbst wenn nur ein Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört, kann auch der andere die Förderung erhalten, sofern er einen eigenen Vertrag auf seinen Namen abschließt. Also selbst wenn eine Person z. B. als nicht rentenversicherungspflichtiger Selbständiger, keinen Anspruch auf eine Förderung hätte, bekommt er dennoch die Zulage zur Riester-Rente, wenn sein Ehegatte zum geförderten Personenkreis (Arbeitnehmer etc.) gehört. Die Höhe der Zulage des nicht förderberechtigten Ehegatten richtet sich nach dem insgesamt einbezahlten Eigenbetrag und dem Vorjahreseinkommen des förderberechtigten Ehegatten. Maximal können beide Ehepartner jeweils den Höchstsatz der Grundzulage (also für das Jahr 2002 jeweils 38 Euro) erhalten, wenn der Eigenbeitrag für die maximale Zulage (maximale Grundzulage im Jahre 2002 erhält man, wenn Eigenbetrag + Zulagen = 1% des Vorjahreseinkommens beträgt) entrichtet wird. Den Sonderausgabenabzug kann jedoch nur der grundsätzlich förderberechtigte Ehegatte geltend machen. Sollte sein Gesamtsparbetrag (Eigenbetrag + Zulage) für seine geförderten Altersvorsorgevertrag nicht dem maximalen Sonderausgabenabzug (im Jahre 2002= 525 Euro) entsprechen, kann er auch einen Teil des Eigenanteils und der Zulage den der Ehepartner in einen geförderten Vertrag angelegt hat, höchstens jedoch insgesamt bis zum maximalen Sonderausgabenabzug, anrechnen lassen. Wichtig: Die Person, die nur deshalb förderberechtigt ist, weil der Ehepartner förderberechtigt ist, erhält auch dann die maximale Grundzulage, wenn sie selbst keinen eigenen Beitrag in den geförderten Vertrag entrichtet, der Ehegatte jedoch in seinen eigenen Altersvorsorgevertrag den für die Höchstzulage maximalen Eigenbetrag (Jahr 2002: 1% des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen) entrichtet. Achtung: Mütter oder Väter, die während der ersten drei Jahre der Kindererziehung nicht berufstätig sind, wie beispielsweise ein rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, grundsätzlich förderberechtigt und müssen daher während der Erziehungszeit einen Sockelbetrag entrichten um einen Anspruch auf Förderung zu haben. - Ich und mein Ehepartner sind beide auf Grund unserer Berufstätigkeit förderberechtigt. Wie hoch sind unsere maximale Grundzulage und der Sonderausgabenabzug?
Sind beide Ehepartner förderberechtigt erhalten beide die maximale Grundzulage und auch jeweils den maximalen Sonderausgabenabzug, vorausgesetzt die Eigenbeiträge sind entsprechend hoch. Die Kinderzulage gibt es pro Familie je Kind einmal. - Lohnt sich überhaupt noch die Anlage in einen klassischen Investmentfonds?
Ein Investmentfonds ohne Garantien ist immer ein Risikoinvestment. Je nach Ausrichtung des Fonds sind Chancen und Risiken für Verzinsung und Wertsteigerung größer oder kleiner. Weil ein Riesterprodukt besondere Sicherheit bieten muss, wird die Verzinsung in der Regel bei einem geförderten Fondsprodukt geringer ausfallen als bei einem vergleichbaren klassischen (Risiko-)Fonds. Es gilt auch hier die klassische Regel: "Höherer Gewinn nur bei entsprechender Risikobereitschaft". - Kann ich sowohl über den Betrieb als auch privat die Förderung nach Riester beanspruchen?
Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Entweder Förderung für die betriebliche Altersvorsorge oder für die private Rente. Die Förderung über den Betrieb ist unflexibler und "kostet bei Auszahlung" Krankenversicherungsbeiträge für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. - Betriebliche Altersversorgung und Arbeitgeberwechsel: Was geschieht mit den eingezahlten Beträgen?
Durch Gehaltsumwandlung erworbene Ansprüche verfallen nicht. Die gezahlten Beiträge werden zum neuen Arbeitgeber "mitgenommen". - Wenn ich nicht die maximale Eigenleistung einzahle, bekomme ich dann die volle Zulage?
Wer nicht den maximal förderfähigen Betrag seines Bruttoeinkommens einzahlt, bekommt auch nur die Zulagen in Höhe seiner anteiligen Einzahlung. - Wann gibt es Geld für Kinder?
Die Kinderzulage gibt es nur, wenn Kinder zu berücksichtigen sind. Es muss ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bestehen. Die Kinderzulage wird der Mutter für jedes Kind ausgezahlt, das kindergeldberechtigt ist - maximal bis zum 25. Lebensjahr. Auf Antrag beider Elternteile kann die Zulage in den Vertrag des Vaters fließen oder - bei zwei oder mehr Kindern - auf die Verträge von Vater und Mutter aufgeteilt werden. Bekommt die Familie während des laufenden Beitragsjahres Nachwuchs, muss sie das dem Anbieter mitteilen. Da die Kinderzulage den Mindesteigenbeitrag reduziert, kann die Überzahlung ausgezahlt oder mit den Beiträgen des Folgejahres verrechnet werden. - Wer erhält die Kinderzulage?
Die Kinderzulage wird gewährt, wenn der förderberechtigten Person oder dessen Ehegatten ein Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag zusteht. In der Regel wird der Mutter die Kinderzulage gutgeschrieben, sofern für sie ein eigener geförderter Vertrag besteht. Ansonsten erhält die Kinderzulage der Vater, wenn dies von beiden Elternteilen beantragt wird. - Wie hoch ist die maximale Grund- und Kinderzulage sowie der Sonderausgabenabzug im Jahr und welcher Betrag muss für die maximale Grundzulage angelegt werden?
 | Jahr | Wie viel muss jährlich in den geförderten Vertrag einbezahlt (Eigenbetrag + Zulagen) werden, um Anspruch auf die maximale Grund- und Kinderzulage zu haben? | Maximale Grundzulage pro Person im Jahr | Maximale Kinderzulage im Jahr pro Kind | Maximaler Sonderausgabenabzug (Eigenbetrag + Zulage) | | 2002 2003 | 1% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens oder der Besoldung, maximal 525 Euro | 38 Euro | 46 Euro | 525 Euro | | 2004 2005 | 2% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens oder der Besoldung, maximal 1.050 Euro | 76 Euro | 92 Euro | 1.050 Euro | | 2006 2007 | 3% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens oder der Besoldung, maximal 1.575 Euro | 114 Euro | 138 Euro | 1.575 Euro | | Ab 2008 | 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens oder der Besoldung, maximal 2.100 Euro | 154 Euro | 185 Euro | 2.100 Euro |  - Wie hoch ist die Zulage, wenn in den geförderten Vertrag weniger als der vorgeschriebene Betrag (Eigenbetrag + Zulage) für die maximale Zulage eingezahlt wird?
Sie erhalten dann auch nur anteilig die Zulage. Wurde beispielsweise insgesamt (Eigenbetrag + Zulage) nur die Hälfte von 1% des Gehaltes im Jahre 2002 einbezahlt, erhalten Sie auch für 2002 nur die Hälfte der Grund- und Kinderzulage. Um überhaupt einen Anspruch auf eine Zulagenförderung zu haben, müssen Sie mindestens jährlich einen gewissen Sockelbetrag (Mindesteigenbetrag) in den Vertrag einzahlen. Dies gilt jedoch nicht für den Ehepartner, der nur deshalb eine Zulage auf seinen eigenen Vertrag bekommt, weil sein Ehepartner förderberechtigt ist. - Wie hoch ist der Mindestbetrag/Eigenanteil (Sockelbeitrag) den ich in einen geförderten Vertrag einzahlen muss, um überhaupt Anspruch auf eine Zulage zu erhalten?
 | Jahr | Jährlicher Sockelbetrag ohne Kind | Jährlicher Sockelbeitrag mit einem Kind | Jährlicher Sockelbeitrag mit mehreren Kindern | | 2002 - 2004 | 45 Euro | 38 Euro | 30 Euro | | Ab 2005 | 90 Euro | 75 Euro | 60 Euro | - Kann ich auch mehrere geförderte Verträge abschließen?
Sie können die maximale Zulage auf höchstens zwei Verträge verteilen. Es ist beispielsweise möglich, einen Vertrag bei einer Bank-, Investment oder Versicherungsgesellschaft und den zweiten Vertrag im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abzuschließen. - Kann ein bereits bestehender Altersvorsorgevertrag (z. B. Rentenversicherung) in einen geförderten Vertrag umgewandelt werden?
Zwar gibt es rechtlich die Möglichkeit einen vor dem 01.08.2001 abgeschlossenen Vertrag umzuwandeln, allerdings haben Sie keinen Rechtsanspruch darauf. Sie können jedoch bei der Gesellschaft, bei der Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, prüfen lassen, ob und zu welchen Konditionen eine Umstellung möglich ist. In der Regel ist jedoch eine Umstellung nicht zu empfehlen, da sich dadurch der bisherige Versicherungsschutz oder aber auch die Rendite verschlechtern kann. Zudem wird künftig die gesetzliche Rente eher noch fallen, so dass eine zusätzliche Vorsorge wichtig ist. - Kann ich auch eine Hinterbliebenenabsicherung in den geförderten Vertrag einschließen?
Ja, allerdings ist eine Hinterbliebenenzusatzversicherung nur für Ihren Ehegatten und die Kinder, für die Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, möglich. Zudem muss die Gesellschaft, bei der Sie den geförderten Vertrag abgeschlossen haben, zusagen, dass auch mit der Zusatzversicherung am Ende der Vertragslaufzeit immer noch mindestens 100% der eingezahlten Beiträge für die private Rentenzahlung zur Verfügung stehen. Um die Hinterbliebenenzusatzversicherung zu finanzieren, werden beispielsweise Gewinnanteile für die Absicherung dieses Risiko verwendet, wodurch sich in der Regel der spätere Auszahlungsbetrag im Vergleich eines Vertrages ohne Zusatzversicherung mindert. Da diese Regelung auch eine summenmäßige Beschränkung der Hinterbliebenenabsicherung darstellt, ist es empfehlenswerter, wenn man für eine sinnvolle Hinterbliebenenabsicherung einen separaten, nicht geförderten Vertrag (Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung etc.) abschließt. - Kann ich mich im geförderten Vertrag auch gegen Berufsunfähigkeit absichern?
Ja, allerdings muss die Gesellschaft, bei der Sie den geförderten Vertrag haben, zusagen, dass auch mit der Zusatzversicherung bei Ende der Vertragslaufzeit immer noch mindestens 85% der eingezahlten Beiträge für Ihre private Rentenzahlung zur Verfügung stehen. Maximal 15% der einbezahlten Beiträge sowie die Gewinnanteile stehen also zur Abdeckung der Zusatzversicherung zur Verfügung. Da diese Regelung auch eine summenmäßige Beschränkung der Berufsunfähigkeitsabsicherung darstellt, ist es empfehlenswerter, wenn man für eine sinnvolle Vorsorge einen separaten, nicht geförderten Vertrag (Berufsunfähigkeitsversicherung oder Kapital- bzw. Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung etc.) abschließt. - Was ist, wenn ich meinen Eigenbetrag nicht mehr zahlen kann oder will?
Das sinnvollste ist, wenn Sie den Vertrag beitragsfrei stellen bis Sie wieder zahlungsfähig sind oder bis das Vertragsende erreicht wird. Eine Kündigung ist nicht zu empfehlen, da dann vom angesparten Kapital die bisher gewährten Zulagen und Steuervorteile einbehalten und an den Staat zurück geführt werden. - Wann kann ich einen geförderten Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag mit Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres kündigen. Wenn das Kapital nicht auf einen anderen geförderten Vertrag übertragen wird, wird Ihnen vom Auszahlungsbetrag die bisher gewährten Zulagen und Steuervorteile abgezogen und an den Staat abgeführt. - Wie kann ich meine Zulagen und Steuervorteile behalten, wenn ich aus privaten Gründen keine Zahlungen mehr leisten kann?
Die Kündigung eines Riester-Vertrages sollte gut überlegt sein. Häufig geht es nur darum, die Höhe der Einzahlungen zu verringern. Jeder Sparer darf Zahlungen für den Riester-Vertrag aussetzen. Es gibt dann für dieses Jahr zwar keine Zulagen, aber das Kapital bleibt im Vertrag erhalten. Wer mithin in einem Jahr keine Einzahlungen vornehmen kann oder will, verzichtet für dieses Jahr auf die Förderung und lässt den Riester-Vertrag ruhen. Er kann jederzeit wieder mit dem Sparen beginnen. Die Zulagen werden jedoch nicht rückwirkend gewährt. - Kann ich von einem geförderten Vertrag in einen anderen geförderten Vertrag wechseln?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihren bisherigen geförderten Vertrag kündigen und die bisher angesparte Summe (inklusive Zulagen) auf einen anderen geförderten Vertrag übertragen. Allerdings hat die Gesellschaft, bei der Sie den bisherigen geförderten Vertrag hatten, das Recht für den Wechsel eine Gebühr zu verlangen. Die Höhe der Gebühr muss jedoch bereits bei Abschluss des Vertrages bekannt gegeben worden sein. Die Sicherheit, dass alle Ihre einbezahlten Beiträge übertragen werden haben Sie jedoch nicht, da nur die Zusage besteht, dass am Ende der Vertragslaufzeit - und nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt - alle einbezahlten Beiträge vorhanden sein müssen. - Was passiert mit den einbezahlten Beiträgen, wenn ich während der Laufzeit oder während der Rentenzahlung (nach Ende der Laufzeit) sterbe?
Soll an Ihre Erben das vorhandene Vermögen ausbezahlt werden, erfolgt die Auszahlung des vorhandenen Vermögens des Vertrages abzüglich der staatlichen Förderung, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist. Es ist jedoch auch möglich, dass das vorhandene Kapital inklusive der Zulagen an den geförderten Vertrag Ihres gemeinsam veranlagten Ehepartners übertragen wird. - Wie steht es mit Rentner im Ausland?
Versicherte, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, also in Deutschland nicht mehr voll steuerpflichtig sind, müssen ihre Zulagen und den Steuervorteil zurückzahlen. Die Rückzahlung kann jedoch zeitlich gestreckt erfolgen. Von der monatlichen Rente werden 15% einbehalten, bis die Förderungssumme vollständig zurückgezahlt worden ist.
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