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Geschrieben von: Marina Christen
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Montag, 27. April 2009 um 09:37 |
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Rente  Gesetzliche Rente  Gesetzliche Rentenversicherung "Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not", weiß der Volksmund seit alters her. Dieses geflügelte Wort lässt sich wohl auch auf die Vorsorge fürs Alter beziehen, und dazu leistet die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einen wichtigen Beitrag. Die gesetzliche Rentenversicherung ist der größte Zweig der Sozialversicherung. Das Sozialgesetzbuch ist die gesetzliche Grundlage für die Sozialversicherung. Für die GRV ist insbesondere Buch VI wichtig - hier werden die Ziele und Aufgaben beschrieben. Die GRV umfasst die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Sie war und ist bislang das zentrale Element der Altersversorgung. Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Beitragssatz und vom versicherungspflichtigen Bruttoverdienst/Arbeitseinkommen der Versicherten. Für das Jahr 2009 gilt ein Beitragssatz in Höhe von 19,9%. Der Beitrag ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen. Man hat erst nach fünf Jahren Beitragszahlung in die gesetzliche Rente einen Anspruch auf Rentenleistung. Die Höhe einer durchschnittlichen Rente nach 45 Beitragsjahren beträgt ca. 40% vom Bruttolohn.  Bei Interesse an einer individuellen Beratung, einem Angebot oder bei weiteren Fragen erreichen sie mich über mein Kontaktformular.  Â
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