Leistungsangebot Berufsunfähigkeitsversicherung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Marina Christen   
Montag, 06. Juli 2009 um 14:54

Berufsunfähigkeit

 

Was passiert wenn es Ihnen wegen einer Krankheit oder eines Unfalles nicht mehr möglich ist, für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen?

 

Sie können Ihrer Renteninformation entnehmen, wie hoch Ihre jetzige volle Erwerbsminderungsrente ist. Wenn Sie diese noch nicht erhalten haben, können Sie bei einer vollen Erwerbsminderungsrente von 36% Ihres jetzigen Bruttoverdienstes oder bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente mit 18% Ihres jetzigen Bruttoverdienstes rechnen.

 

Abstrakte Verweisung
Bei der abstrakten Verweisung hat die gesetzlich Rentenversicherung das Recht, im Falle einer Erwerbsminderung die Rente zu verweigern. Der Grund dafür ist, dass die versicherte Person auf irgend eine Art und Weise einer Beschäftigung nach gehen kann. Zum Beispiel: Ein Koch der bei einem Unfall ein Bein verloren hat kann auch in einem Büro noch arbeiten oder im sitzen Fliesbandarbeiten erledigen.
Ob man tatsächlich eine Anstellung findet ist  unerheblich.

 

Nun, können Sie mit dieser Rente leben? Übrigens Hausfrauen bekommen keine Erwerbsminderungsrente, da sie ja kein offizielles Einkommen erwirtschaften.

 

Kinder und Jugendliche, denen es nicht mehr möglich ist zu arbeiten, bekommen eine Erwerbsminderungsrente. Jedes Jahr wird eine Bezugsgrösse festgelegt. Die Bezugsgrösse von 2009 beträgt 30.240.- €.

 

Kinder unter 6 Jahren25% der Bezugsgrösse630 € im Monat
Kinder von 6 - 14 Jahren33 1/3% der Bezugsgrösse839,16 € im Monat
Jugendliche von 15 - 17 Jahren40% der Bezugsgrösse1008 € im Monat
ab 18 Jahren60% der Bezugsgrösse1512 € im Monat

 

Bei Interesse an einer individuellen Beratung, einem Angebot oder bei weiteren Fragen erreichen sie mich über mein Kontaktformular.

 

 

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