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Versicherer sieben aus  Berufsunfähigkeitsversicherung Fast jede zweite Berufsunfähigkeitsversicherung im Test ist „sehr gut“. Doch viele Menschen erhalten den Schutz gar nicht oder nur mit Einschränkungen. So krank werden, dass das Arbeiten auf Dauer unmöglich ist, kann jeder. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb für Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Künstler genauso wichtig wie für Hausfrauen. Wir haben 82 Angebote für Berufsunfähigkeitsversicherungen untersucht, diesmal kombiniert mit einer Risikolebensversicherung. Viele der preisgünstigen Versicherer bieten den Schutz nur in dieser Kombination an. 39 Tarife und damit fast die Hälfte erhielten das Finanztest-Qualitätsurteil „sehr gut“.
Aus zahlreichen Leserzuschriften wissen wir aber: In der Praxis wird vielen Menschen kein Vertrag angeboten oder sie erhalten den Schutz nur mit Einschränkungen. Grund sind meist kleinere oder größere Erkrankungen wie Allergien oder frühere Sportverletzungen. Dafür zahlen Kunden Risikozuschläge oder es werden Leistungen ausgeschlossen. „Kurzsichtigkeit und Netzhautablösung“ sind bei Nicole Egger nicht mitversichert. Die „Sehminderung des rechten Auges“ ist bei Ralf Lutter ausgeschlossen. „Erkrankungen und Folgen des Rückens und des linken Knies“ sind es bei Simone Klitza. Menschen, die eine psychotherapeutische Behandlung hinter sich haben, werden gewöhnlich ganz abgelehnt. Jede Abweichung vom „Wunschkunden“ werde inzwischen mit Ausschlüssen oder Zuschlägen bestraft, schrieb uns ein Makler. Im Berufsalltag sei er ständig Überbringer solch unangenehmer Nachrichten. Um Idealkunden bemühen sich die Versicherer dagegen umso mehr und bieten ihnen Verträge mit immer höherer Qualität an. Noch bis zum Schluss unserer Untersuchung versorgten uns einzelne Anbieter mit immer wieder neu verbesserten Bedingungen oder einem noch kundenfreundlicheren Versicherungsantrag.  Nicole Egger, 38, hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die Leistungen bei Kurzsichtigkeit, Netzhautablösung und Folgebeschwerden ausschließt. Die Referentin in einem Industrieunternehmen, die viel am Bildschirm arbeitet, ist von Kindheit an stark kurzsichtig.  Ralf Lutter, 37, konnte einen Zuschlag beim Berufsunfähigkeitsschutz loswerden. Der lT-Spezialist sollte ihn für ein Hautleiden in der Kindheit zahlen. Die Sehminderung seines rechten Auges konnte er aber nicht mitversichern.  Das Risiko Vor Kunden, die später berufsunfähig werden, fürchten sich die Versicherer und sieben ohne Gnade aus. Vor der Tür bleiben heißt, dass ein großes Risiko nicht versichert ist. Kann jemand in seinem Beruf nicht mehr verdienen, weil er zu krank ist, findet er auch anderswo schwer Arbeit, selbst wenn er einen vergleichsweise leichten Job vielleicht als Pförtner bewältigen könnte. Schnell ist der soziale Absturz da. Der Invaliditätsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung ist gering. Durchschnittlich 660 Euro im Monat erhalten Menschen mit voller Erwerbsminderung zurzeit. Gezahlt wird erst, wenn sie überhaupt keinen Job mehr länger als drei Stunden täglich erledigen können. Nur ältere Versicherte bis Jahrgang 1960 bekommen schon eine Frührente, wenn sie weder im ausgeübten noch in einem vergleichbaren Beruf mehr arbeiten können. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen aber alle.  Der Test In unserer Untersuchung haben wir vor allem die Versicherungsbedingungen bewertet, zu denen Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten werden. Gute Bedingungen zahlen sich im Ernstfall aus. Mit ihnen bekommt der Kunde auch dann seine Rente, wenn er gesundheitlich noch in einem gleichwertigen Beruf arbeiten könnte. Der Versicherer verzichtet auf die „abstrakte Verweisung“. Es reicht, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten prognostiziert wird. Drei Jahre müssen es nicht sein. Der Versicherer zahlt außerdem rückwirkend, wenn die Berufsunfähigkeit zunächst nicht klar war. Gute Bedingungen garantieren Versicherten außerdem, dass sie den Schutz nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung erweitern können. Die Kunden bekommen eine Nachversicherungsgarantie. Bewertet haben wir auch die Antragsformulare. Schwerpunkt war die Eindeutigkeit der Gesundheitsfragen, denn wenn ein Kunde versehentlich falsche Angaben macht, muss der Versicherer später vielleicht nicht zahlen. Der dritte Prüfbereich waren die Vertragslaufzeiten für 26 häufig ausgeübte Berufe. Viele Unternehmen verweigern Angehörigen bestimmter Berufe Verträge ganz oder gewähren ihnen keine Laufzeit bis 65 oder 67 Jahre. Alle drei Prüfbereiche ergaben ein Finanztest-Qualitätsurteil. Rang eins teilen sich fünf Anbieter: Aachen Münchener, Generali, Hannoversche Leben, Huk 24 und Huk-Coburg.  Die Kombination Die Berufsunfähigkeitsversicherungen im Test sind Zusatzversicherungen, abgekürzt BUZ. Sie werden in Kombination mit Lebensversicherungen angeboten, auch mit kapitalbildenden. Wir empfehlen ausschließlich die Variante Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Der eingebaute Todesfallschutz ist preiswert zu haben. Für die Kombination zahlen Frauen kaum mehr als für eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung. Männer würden mit der Berufsunfähigkeitsversicherung pur (SBU) etwas günstiger wegkommen, weil der Todesfallschutz wegen ihrer geringeren Lebenserwartung etwas teurer ist. Mit Familie ist ein Todesfallschutz aber wichtig. Ein angehängter Sparvertrag muss dagegen nicht sein, weil er die Kosten in die Höhe treibt. Und ein guter Berufsunfähigkeitsversicherer hat nicht automatisch ein gutes Händchen bei der Kapitalanlage.  Der Preis Berufsunfähigkeitsversicherungen sind teuer, jedenfalls im Vergleich zu einer Unfallversicherung. Die deckt allerdings nur einen kleinen Teil des Invaliditätsrisikos ab. Der Preis rangiert bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung erst an zweiter Stelle. Da selbst bei gleich gut bewerteten Policen die Preisunterschiede groß sind, kommt er aber nach dem Qualitätsvergleich ins Spiel. Liegen einem Kunden mehrere, am besten mit einem „Sehr gut“ bewertete Angebote vor, ist das preiswerteste für ihn das Beste. Unsere Angaben für Modellkunden weisen auf das generelle Preisniveau eines Anbieters hin. Wir haben die Angebote für je zwei 30-jährige Frauen und Männer mit Vertragslaufzeiten bis 65 Jahre und 50000 Euro Todesfallsumme untersucht. Im ersten Beispiel sind sie Diplomkaufleute, im zweiten Industriemechaniker. Die Diplomkaufleute vereinbaren eine Rente von 2000 Euro im Monat. Der Jahresnettobeitrag für ein „sehr gutes“ Angebot kann für eine Frau 882 Euro (Hannoversche Leben) betragen. Es können aber auch stolze 1996 Euro (Inter) zusammenkommen. Bei Männern reicht die Preisspanne unter den „sehr gut“ bewerteten Tarifen von 824 Euro (Cosmos) bis 1720 Euro (Arag). Männer zahlen etwas weniger als Frauen, weil sie statistisch betrachtet seltener berufsunfähig werden. Der Preisunterschied kann gering sein (Hannoversche Leben: 19 Euro jährlich). Manchmal ist er aber auch erstaunlich hoch wie beispielsweise bei der Inter mit 377 Euro im Jahr. Im zweiten Beispiel der Industriemechaniker sind die Unterschiede zwischen Frauen- und Männertarifen kleiner. Dafür zeigt es, wie sehr der Beruf den Preis der Versicherung bestimmt. Obwohl die vereinbarte Rente mit 1200 Euro im Monat um 800 Euro niedriger ist als bei den Diplomkaufleuten, müsste eine 30-jährige Industriemechanikerin für ein „sehr gutes“ Angebot zwischen 696 und gar 2084 Euro im Jahr bezahlen. Ein gleichaltriger Kollege bekäme einen „sehr guten“ Vertrag für 622 Euro bis 2021 Euro im Jahr beim teuersten Anbieter. Der Grund für die relativ hohen Beiträge ist die schlechtere Berufsgruppe drei, in der Industriemechaniker bei vielen Anbietern eingruppiert sind. Diplomkaufleute landen gewöhnlich in der günstigsten Gruppe eins, selten in Gruppe zwei. In Gruppe eins ist der Schutz am preiswertesten. Davon profitieren beispielsweise auch Ärzte, Psychologen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notare. In diesen Berufen wird oft gut verdient. Trotzdem ist der Berufsunfähigkeitsschutz am günstigsten. Am teuersten wird es für Kunden, die in Gruppe vier landen: Krankengymnasten gehören oft dazu, Maurer oder Künstler. In den vergangenen Jahren hatten noch viele Versicherungsunternehmen für die als riskanter eingestuften Berufsgruppen spezielle Angebote im Programm. Inzwischen gibt es bei viel mehr Gesellschaften nur noch einen Tarif für alle Berufe.  Alle Berufe werden in Risikogruppen einsortiert. Wer eine Arbeit macht, die als riskant gilt, zahlt mehr für den Versicherungsschutz. | Berufsgruppe | Risiko | Beispiele | | 1 | Gering | Ärzte, Architekten, Apotheker, Psychologen, Diplomkaufleute | | 2 | Normal | Reise- und Bürokaufleute, Sekretärinnen, Techniker, Verkäufer | | 3 | Erhöht | Krankenpfleger, Industriemechaniker, Gastwirte, Kfz-Mechaniker | | 4 | Hoch | Betonbauer, Künstler, Krankengymnasten, Maurer. Schornsteinfeger |
Die genaue Zuordnung der Berufe zu den Berufsgruppen kann je nach Unternehmen abweichen.  Unser Rat  Auswahl Die besten Angebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert mit einer Risikolebensversicherung machten in unserer Untersuchung die Versicherer Aachen Münchener, Hannoversche Leben, Generali, Huk24 und Huk-Coburg.  Angebot Holen Sie mehrere Angebote für „sehr gute“ Tarife gleichzeitig ein. Wurden Sie erst einmal irgendwo abgelehnt, bekommen Sie woanders schwer einen guten Vertrag.  Gesundheitsstörung Wenn Sie eine Krankheit haben, können Sie im Internet über eine kostenlose Risikovorabfrage herausfinden, wie Ihre Gesundheitsstörung von einem Versicherungsunternehmen beurteilt wird. Ein Angebot dafür finden Sie zum Beispiel unter www.buforum24.de. Auch andere Versicherungsmakler können anonyme Voranfragen starten.  E-Mail-Anfrage Per E-Mail können Sie Anfragen über Krankheiten auch in Eigenregie starten. Achten Sie darauf, dabei nicht Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort zu nennen. So bleiben Sie anonym, erfahren aber, welcher Versicherer Ihnen mit Ihren individuellen Gesundheitsstörungen welches Angebot machen würde.  Vorerkrankungen Nennen Sie alle Erkrankungen, nach denen im Antrag gefragt wird. Verschweigen Sie nichts aus Angst, keinen Versicherungsschutz zu bekommen. Sonst kann Ihr Versicherer genau dann vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie die Leistung brauchen. Achten Sie aber darauf, nichts preiszugeben, wonach im Antrag nicht gefragt wird.  Checkliste Die Bedingungen eines Angebots für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie mithilfe unserer fünfseitigen Checkliste im Internet für 2,50 Euro noch einmal detailliert abklopfen. Die Liste finden Sie unter www.test.de/bu-Checkliste. Haken Sie die einzelnen Punkte in den Bedingungen eines Angebots ab.  Das Alter Auch das Alter bei Vertragsbeginn beeinflusst maßgeblich die Höhe des Beitrags. Je älter ein Kunde ist, desto höher ist sein Risiko, berufsunfähig zu werden, Das kostet. Wer früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, zahlt deutlich weniger Beitrag als zum Beispiel jemand, der erst mit 35 Jahren einsteigt. Allerdings kommt der jüngere über die Jahre bis zum Laufzeitende leicht auf die gleichen Kosten wie der ältere Einsteiger. Doch je früher der Vertrag beginnt, desto besser. Damit schwindet auch die Gefahr, dass mit den Jahren kleine gesundheitliche Probleme auftreten, die die Police für den älteren Einsteiger noch teurer machen oder einen Vertragsschluss sogar verhindern.  Schwarze Liste  Die Versicherer registrieren alles Die Suche nach einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung führt auf Glatteis. Fast jeder kritische Aspekt, den ein Interessent einem Versicherer über seinen Gesundheitszustand oder riskante Hobbys mitteilt, gibt dieser in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein. Einmal abgelehnt wird dadurch leicht zu immer abgelehnt. Die HIS-Datei enthält rund 9,5 Millionen Einträge. Jeder Versicherer, der dem GDV angehört, kann die Daten über einen Kunden vor Abschluss eines neuen Vertrags einsehen. Eigentlich will die Branche so vor allem Betrügern auf die Spur kommen. Doch mit den gespeicherten Informationen lassen sich auch Kunden aussortieren, die den Versicherer vielleicht einmal viel kosten würden.  Auskunft verlangen Die Versicherer hielten ihre „schwarze Liste“ unliebsamer Kunden lange geheim. Erst seit April 2009 können Versichert Auskunft verlangen, ob und wenn ja, was über sie im HIS steht. Eine Information darf in der Hinweisdatei fünf Jahre lang gespeichert sein. Gemeldet wird in allen Sparten. Registriert wird zum Beispiel, wenn jemand eine private Kranken-, Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt und Vorerkrankungen hat. Eingetragen wird auch ein kaskoversicherter Autofahrer, dessen Neuwagen inklusive Papieren geklaut wird. Wird jemand registriert, wurde ihm das bisher nicht mitgeteilt. Wer das vermutet, sollte eine Auskunft einholen. Vom GDV erfahren Kunden, ob es einen Eintrag gibt und wer ihn veranlasst hat. Den Inhalt des Eintrags müssen Kunden beim Versicherer erfragen. Er ist zu einer Auskunft verpflichtet. Anfragen sind schriftlich zu stellen: GDV, Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin. Mitzuschicken ist eine Kopie des Personalausweises.  Die Laufzeit Sehr wichtig sind längere Vertragslaufzeiten. Sie haben zwar ihren Preis, sind aber sinnvoll, am besten bis 67 Jahre. Läuft der Schutz schon mit 60 Jahren aus, kann das den Versicherungsbeitrag im Einzelfall um bis zu 40 Prozent verbilligen. Endet er zu früh, klafft aber eine große Lücke, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt. Bei 2000 Euro vereinbarter Rente sind es in fünf Jahren 120000 Euro, in sieben Jahren sogar 168000 Euro, die fehlen. Wer zum Beispiel mit Anfang 50 berufsunfähig wird, dürfte kaum genug Rücklagen haben, um das Loch zu stopfen. Will jemand am Beitrag sparen, ist es besser, zumindest die Leistungsdauer bis 65 oder sogar 67 Jahre zu vereinbaren und den Risikoschutz mit 60 Jahren zu beenden. Der Versicherer zahlt dann zwar nur, wenn die Berufsunfähigkeit vor dem 60. Geburtstag eintritt, die Rente läuft aber bis 65 oder 67 Jahre, je nach Vereinbarung.  Die Altersvorsorge Irgendwann endet die Berufsunfähigkeitsrente. Danach muss die Altersvorsorge für den Lebensunterhalt des gesundheitlich Angeschlagenen ausreichen. Die gesetzliche Altersrente fällt bei allen, die in jungen Jahren berufsunfähig werden, gering aus. Etwas besser schneiden sie ab, wenn sie als voll Erwerbsgeminderte anerkannt werden. Dann erhalten sie eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, und ihnen wird noch eine Zurechnungszeit gewährt, die diese Rente erhöht. Die Erwerbsminderungsrente wird dabei so hochgerechnet, als hätten die Betroffenen bis zum 60. Geburtstag das gleiche Einkommen erworben wie durchschnittlich in den Jahren vor ihrer Erwerbsminderung. Völlig unabhängig davon muss jeder aber seine private Berufsunfähigkeitsrente so hoch wählen, dass er daraus eine zusätzliche Altersvorsorge bezahlen kann. Junge Leute, die sich nicht gleich eine höhere Rente leisten können, sollten die Vereinbarung im Laufe der Jahre per Nachversicherungsgarantie erhöhen. Sinnvoll ist bei einer Betriebsrente oder einer privaten Rentenversicherung auch eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Diese Zusatzoption kostet nicht viel, garantiert aber, dass der Anbieter die Beitragszahlung bei Berufsunfähigkeit aus seinen Mitteln fortsetzt. Ein Restrisiko bleibt trotzdem. Wer früh auf Dauer erkrankt, wird wirtschaftlich auch mit gutem privatem Berufsunfähigkeitsschutz schlechter dastehen als jemand, der durchgängig bis zum Rentenalter seinem Beruf nachgehen kann. Aber er wird nicht gleich verarmen.  Das sollte im Vertrag stehen  Nach der Auswahl kommt der Antrag. Der Kunde muss möglichst alle seine Wünsche durchsetzen, sonst wird der Schutz löchrig.  Systembetreuer Hartmut Menzerath, 44, spielt mit seinem Sohn gern Fußball. Das kann er trotz einer früheren Knieverletzung. Die ist ausgeheilt. Die Hannoversche Leben sah das wohl auch so und verzichtete auf einen Risikoausschluss.  Ein guter Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht leicht zu bekommen. Viele Leute brauchen einen langen Atem. Anfragen bei mehreren Anbietern erhöhen ihre Chancen. Dabei dürfen sie nicht aus dem Auge verlieren, was sie wollen. Sie müssen in jeder Phase überprüfen, was die Versicherungsunternehmen ihnen tatsächlich anbieten. Unbedingt stimmen sollte die Höhe der vereinbarten Rente. Maßstab ist das aktuelle Nettoeinkommen. Ganz wichtig ist auch die Laufzeit des Vertrags - am besten bis 67 Jahre. Und der Schutz sollte komplett sein - also ohne Leistungsausschlüsse.  Die ersten Schritte Anfragen können an die Zentralen der Versicherungsunternehmen oder an örtliche Vertretungen gehen, am besten an alle schriftlich mit gleichem Text per Brief, Fax oder E-Mail. Darin enthalten sein sollten die Angaben über Alter, Geschlecht, Vertragsart, Rentenhöhe, eventuell die Höhe der Todesfallsumme, Laufzeit des Vertrags, den Beruf und die Rauchgewohnheiten. Die berufliche Tätigkeit genauer darzustellen, kann lästige Nachfragen ersparen. Im ersten Schritt empfiehlt es sich, rund zehn Anfragen bei den preiswerteren unter den mit „sehr gut“ getesteten Angeboten zu starten. Kunden mit Vorerkrankungen wie Sportverletzungen, Allergien oder psychischen Störungen schreiben eventuell noch mehr Unternehmen an. Sie müssen von vornherein mit Problemen beim Vertragsschluss rechnen. Die Suche nach gutem Berufsunfähigkeitsschutz sollte in eine Zeit ohne längeren Urlaub fallen. Dann kann man rechtzeitig auf ein Angebot reagieren oder einem Versicherer fristgerecht absagen, wenn man sich anders entschieden hat.  Mit Versicherungsmakler oder Berater Wer einen Versicherungsmakler einschaltet, macht sich die Suche bequemer als jemand, der alles allein organisieren muss. Es sollte ein Makler sein, der Angebote aller Unternehmen vermittelt, nicht nur die von wenigen. Adressen findet man im Branchenbuch oder über das Internet. Noch besser ist ein gerichtlich zugelassener Versicherungsberater (www.bvvb.de). Weil dieser gegen Honorar berät und nicht an der Vermittlung eines Versicherungsvertrags verdient, ist sein Rat unabhängig. Makler dagegen leben von der Vermittlungsgebühr, Courtage genannt. Makler und Berater können eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Das empfiehlt sich vor allem für Kunden mit Vorerkrankungen. Versicherungsunternehmen beurteilen Erkrankungen unterschiedlich. Mit einer Voranfrage lässt sich die Spreu vom Weizen trennen. Kunden können auch selbst anonyme Voranfragen an diverse Versicherungsunternehmen per E-Mail senden, sollten aber ihren vollständigen Namen und ihren Wohnort dabei nicht nennen.  Rente bei Berufsunfähigkeit  Die meisten Renten sind zu niedrig Im Ernstfall bekommen viele Versicherte zu wenig aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. In den rund 93 Millionen Lebensversicherungen in Deutschland ist bei etwa 15,2 Millionen eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung enthalten. In fünf Millionen dieser Policen beschränkt sich die Leistung bei Berufsunfähigkeit auf eine Beitragsbefreiung: Der Kunde zahlt für die Lebensversicherung nichts mehr, bleibt aber versichert. Ist eine Rente vereinbart, beträgt sie im Schnitt nur 477 Euro im Monat, bei Neuverträgen ab 2008 durchschnittlich 718 Euro. Etwas höher ist die Rente in den knapp drei Millionen selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie beträgt durchschnittlich 886 Euro, bei Neuverträgen ab 2008 sogar 964 Euro.  Rentenhöhe ermitteln Besonders beruflich Etablierten dürften solche Renten kaum reichen. Sie nehmen am besten ihr aktuelles Nettoeinkommen als Maßstab. Optimal wäre es, genau so viel Rente zu versichern. Das dürfte den meisten jedoch zu teuer sein. Wer im Ernstfall auch über Einnahmen wie Zinsen, Mieten oder über eine betriebliche Berufsunfähigkeitsrente verfügt, kann diese Posten einbeziehen. Günstig ist eine Nachversicherungsgarantie. Damit kann der Kunde die Rente zum Beispiel bei einer Heirat, der Geburt eines Kindes, einem Hauskauf oder Einkommenssprung ohne erneute Gesundheitsprüfung in vorgegebenen Grenzen erhöhen. Eine Nachversicherungsgarantie ist in allen „sehr guten“ und den meisten „guten“ Angeboten unseres Tests enthalten. Mehr Rente kostet natürlich auch mehr, und es gibt Fristen und Obergrenzen für die Erhöhungen. Kunden mit Vorerkrankungen wird diese Garantie manchmal verweigert. Versicherte können auch einen dynamischen Schutz vereinbaren. Beitrag und Rentenvereinbarung steigen dann jährlich um einen festen Prozentsatz. Wird ihnen der Beitrag zu teuer, können Kunden einzelne Stufen aussetzen. Hilfreich kann eine Dynamik sein, die im Leistungsfall die ausgezahlte Rente erhöht. Es ist sinnvoll, den Wunschversicherer danach zu fragen. Den Antworten können sie entnehmen, welcher Versicherer die gewünschte Rentenhöhe und Laufzeit für ihre Berufsgruppe anbieten und ihre Vorerkrankungen akzeptieren würde.  Die Feinauswahl Enthält die Erstanfrage bereits die Angaben zur Person, folgt meist ein unverbindliches Angebot auf dem Postweg. Diesem liegt ein Antragsformular bei. Das ist oft schon teilweise vom Versicherer ausgefüllt. Der Kunde sollte kontrollieren, ob alle seine Wünsche berücksichtigt sind. Mal ist die Laufzeit kürzer angesetzt oder die Rente geringer. Mal fehlt die Nachversicherungsgarantie, mit der sich die Anfangsrente später bei bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen lässt, oder der Vertrag enthält Ausschlüsse. Bietet ein Unternehmen weniger an als gewünscht, lohnt es sich kaum, weiter nachzuhaken. Das gilt besonders, sobald andere Unternehmen bessere Angebote machen. Vorsicht ist geboten, wenn auf eine Anfrage nach Berufsunfähigkeitsschutz eine andere Vertragsart vorgeschlagen wird, zum Beispiel eine Unfallversicherung. Unfälle sind in weniger als 10 Prozent die Ursache für ein gesundheitsbedingtes Ausscheiden aus dem Job. Der Berufsunfähigkeitsschutz ist also viel umfangreicher. Ist keines der Angebote geeignet, sind neue Anfragen nötig. Auch mit „gut“ bewertete Tarife kommen dann infrage. Viele darunter bieten „sehr gute“ Bedingungen, haben aber wegen ihres schlechteren Antragsformulars nur ein „Gut“ erreicht. Bei den darin häufig schwammigen Gesundheitsfragen sollte man dann genau nachfragen.  Interview  Niemand wird freiwillig erwerbsunfähig Annelie Buntenbach plädiert für besseren lnvaliditätsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die ehemalige Bundestagsabgeordnete der Grünen ist DGB-Vorstandsmitglied und gehört dem Sozialbeirat der Bundesregierung an.  Seit 2001 gibt es keinen Berufsunfähigkeitsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle, die ab 1961 geboren sind. War es richtig, diese Leistung zu streichen? Buntenbach: Die Streichung der Berufsunfähigkeitsrente war Auftakt einer Reihe tief greifender Kürzungen im Renten recht. Sie trifft gerade diejenigen, die ihre Situation nicht mehr aus eigener Kraft verbessern können. Wegen der strengen Zugangsregelungen bekommen viele Arbeitnehmer die neue Erwerbsminderungsrente trotz großer gesundheitlicher Probleme nicht. Im Schnitt beläuft sie sich auf nur 660 Euro. Abgeschafft werden müssen die Abschläge für Jüngere, die die Erwerbsminderungsrente noch um über 10 Prozent kürzen. Erwerbsgeminderte sind von Altersarmut bedroht. Im besten Fall erhalten Betroffene eine kleine Rente, im schlimmsten werden sie Hartz-IV-Empfänger. Das darf nicht so bleiben. Es wird niemand freiwillig erwerbsunfähig.  Kann privater Schutz die Lücke beim gesetzlichen ersetzen? Buntenbach: Das klappt allenfalls bei denen, die es sich leisten können. Sie haben aber ohnehin ein geringes Erwerbsunfähigkeitsrisiko. Wir brauchen eine bessere Absicherung für alle in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist sozial gerecht und wirtschaftlich sinnvoll. Alle wären zu gleichen Bedingungen und relativ geringen Kosten abgesichert.  Sollten Versicherer Interessenten für einen privaten Invaliditätsschutz als Kunden annehmen müssen? Buntenbach: Private Versicherer würden Bauarbeiter immer zu schlechteren Konditionen absichern als Bürokaufleute - für Arbeitnehmer mit hohem lnvaliditätsrisiko wäre angemessener Schutz sehr teuer.  Mit Geschick In den Anträgen der Versicherer ist für die Antworten oft wenig Platz vorgesehen. Reicht er nicht für wichtige Details, empfiehlt sich ein Zusatzblatt. Manchmal liegen noch spezielle Berufsfragebögen bei. Jeder sollte seine Angaben im Antragsformular vollständig und korrekt machen. Kann das Versicherungsunternehmen ihm später Fehler oder Lücken nachweisen, kann es vom Vertrag wieder zurücktreten. Kunden müssen auch die Namen und Adressen ihrer Ärzte angeben. Sie entbinden die Mediziner damit von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Versicherer. Es ist damit zu rechnen, dass die Gesundheitsangaben überprüft werden. Patienten fragen ihre Ärzte am besten vorher, was sie über sie aufgeschrieben haben, auch nach aufgeführten Verdachtsdiagnosen, die sich nicht bestätigt haben. Nicht schlecht wäre es, alle Ärzte über mögliche Anfragen zu informieren und sie zu bitten, ihre Auskünfte strikt auf die im Antrag gefragten Zeiträume zu begrenzen. Die ausgefüllten Formulare sollten parallel losgeschickt werden. Dann muss der Kunde nicht angeben, dass sein Antrag schon anderswo abgelehnt worden ist. Wer bereits gescheitert ist, gilt als vorbelastet.  Der Beitrag Bei der Beitragszahlung ist die jährliche Zahlungsweise am besten für alle, die sich Jahresbeiträge leisten können. Sie sparen damit Ratenzahlungszuschläge. Im Punkt „Überschussverwendung“ empfiehlt sich die „Beitragsverrechnung“ (BV). Überschüsse halten hier den Beitrag niedrig (Nettobeitrag). Werden keine Überschüsse erwirtschaftet, weil zum Beispiel der Kapitalmarkt weniger als erwartet abwirft, steigt der Beitrag maximal auf den Bruttobeitrag.  Der Abschluss Einige Anbieter bieten bereits kurz nach dem Antrag vorläufigen Teilschutz. Ob und zu welchen Bedingungen ein Angebot verbindlich wird, stellt sich aber erst heraus, wenn der Versicherer den ausgefüllten Antrag geprüft hat. Mit kleineren oder größeren gesundheitlichen Problemen bekommt man oft nur einen Vertrag, der bestimmte Krankheiten ausschließt. In diesem Fall sollte der Kunde nachhaken. Die Gesellschaft sollte ihm möglichst schriftlich zusichern, dass der Ausschluss entfällt, wenn die Gesundheitsstörungen in einer vereinbarten Frist nicht wieder auftreten. Gelingt das nicht, kann man es anderswo versuchen. Risikozuschläge sind eher akzeptabel. Bleiben die Beiträge erträglich, erhält man einen zwar teureren, dafür aber umfassenden Schutz. Wenn ein geeignetes Angebot gefunden ist, bleibt zum Schluss die Aufgabe, die anderen fristgerecht innerhalb von 30 Tagen formlos, aber schriftlich abzulehnen.  Ausgewählt, geprüft, bewertet  Wir haben 82 Angebote für eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) kombiniert mit einer Risikolebensversicherung (RLV) untersucht. Stichtag ist der 1. Mai 2009. Angefragt haben wir bei allen in Deutschland niedergelassenen Gesellschaften. Bewertet haben wir alle vorgelegten Tarifangebote eines Versicherers, die unseren Modellen (siehe „Jahresbeitrag“) entsprechen. Sofern mehrere Tarife vorgelegt wurden, etwa mit Basisleistungen oder mit erweiterten Leistungen oder verschiedene Angebote nach Berufsgruppen, erhielt jeder Tarif eine Bewertung.  Überschusssystem Als Überschusssystem haben wir für die Preisangaben in den Modelfällen die Beitragsverrechnung (BV) gewählt. Hier ist die Monatsrente von einmal 2000 Euro (Diplomkaufleute) und einmal 1200 Euro (Industriemechaniker) garantiert, die Beitragshöhe nicht. Die Überschüsse reduzieren den aktuell zu zahlenden Beitrag auf den Nettobeitrag. Ohne Überschüsse wäre maximal der Bruttobeitrag fällig. Bietet ein Versicherer keine Beitragsverrechnung an, haben wir für die Beispiele das Bonussystem (BO) gewählt. Hier steht der Beitrag fest. Wie hoch die Rente tatsächlich ist, ergibt sich erst nach Einrechnung der Überschüsse. Unter dem Begriff „Nettobeitrag“ steht hier der Preis für die Rente inklusive Überschüsse. Das heißt, die garantierte Rente liegt niedriger. Die vereinbarte Rente wird erst durch Anrechnung von Überschüssen erreicht. Unter dem „Bruttobeitrag“ wird hier der Preis ausgewiesen, der für eine garantierte Rente von 2000 Euro beziehungsweise 1200 Euro zu zahlen wäre, die durch Überschüsse noch höher ausfiele. Wenige Versicherer bieten ein Mischsystem aus Beitragsverrechnung und Schlussüberschuss (SÜ) oder verzinslicher Ansammlung (VA) an. Dann erhält ein Kunde bei Vertragsablauf eine von den Überschüssen abhängige Geldsumme.  Finanztest-Qualitätsurteil In das Finanztest-Qualitätsurteil gingen die Urteile über Versicherungsbedingungen, Anträge und Endalter/versicherbare Berufe ein.  Abwertung Bei einem mangelhaften Antrag konnte das Gesamturteil nicht besser als „Befriedigend“ sein.  Endalter/versicherbare Berufe (10 Prozent) Für 26 Berufe, die nach Mitteilungen des Statistischen Bundesamtes häufig ausgeübt werden, haben wir die maximale Risiko- und Leistungsdauer für jeden Tarif bei den Versicherer erfragt und bewertet. Steht der Tarif bestimmten Berufen nicht offen, wurde das negativ bewertet.  Anträge (20 Prozent) Wir haben die Antragsformulare untersucht, folgende Kriterien bewertet und je nach Bedeutung für den Kunden unterschiedlich gewichtet. War ein Kriterium nur in Teilen erfüllt, gab es Abzüge: Der Versicherer verzichtet auf die Frage, ob der Kunde bereits anderswo Anträge gestellt hat, die abgelehnt oder zu erschwerten Bedingungen angenommen worden wären oder wurden. Verständlich und drucktechnisch deutlich wird in der Nähe der Gesundheitsfragen oder auf einem zu unterschreibenden Extrablatt darauf hingewiesen, dass falsche oder unvollständige Antworten zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können (vorvertragliche Anzeigepflicht). Fragen zu stationären Krankenhausaufenthalten beziehen sich nur auf die letzten zehn Jahre. Fragen zu Arztbesuchen, Erkrankungen, Unfällen, ambulanten Behandlungen, Operationen oder Medikamenten beziehen sich nur auf die letzten fünf Jahre (ohne HIV). Nur nach objektiven Tatbeständen, Krankheiten, Unfällen oder Behinderungen wird gefragt. Es wird auf zeitlich unbegrenzte Fragen nach ärztlich unbehandelten Krankheiten oder Beeinträchtigungen oder geplanten oder angeratenen Behandlungen oder Operationen verzichtet. Der Versicherer bezieht auch bei hohen Renten ab 30000 Euro jährlich bereits vorliegende Gentests nicht in die Antragsprüfung ein.
Bedingungen (70 Prozent) In den Versicherungsbedingungen haben wir zahlreiche Merkmale bewertet. Nur wenn der altersunabhängige Verzicht auf die abstrakte Verweisung als erfüllt galt, konnte ein „Gut“ oder „Sehr gut“ erreicht werden. Sonst konnte das Urteil für die Bedingungen nicht besser als „befriedigend“ ausfallen. Die bewerteten Kriterien: A: Verzicht auf abstrakte Verweisung. Der Versicherer verzichtet - altersunabhängig - bei Berufsunfähigkeit darauf, den Kunden auf einen anderen Beruf zu verweisen. Einige Versicherer verzichten zwar, beziehen aber in ihre Prüfung Vorberufe ein, wenn Versicherte diese innerhalb von 12 oder 24 Monaten vor Eintritt der Berufsunfähigkeit gewechselt haben. Es gab Abzüge, wenn nicht nur freiwillige, sondern auch unfreiwillige Wechsel des Berufs, zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit oder auf ärztlichen Rat hin, einbezogen wurden. Abzüge gab es zudem, wenn bei abhängig Beschäftigten geprüft wird, ob eine Umorganisation des Arbeitsplatzes zumutbar ist. Bei einer Altersangabe in Tabellenspalte A verzichtet der Versicherer erst ab diesem Alter auf die abstrakte Verweisung. B: 6-Monats-Prognose. Die Berufsunfähigkeit wird anerkannt, wenn ein Arzt sie für „voraussichtlich sechs Monate“ prognostiziert. C: Rückwirkende Leistung in den ersten 6 Monaten. Lässt sich nicht sofort feststellen, ob ein Patient berufsunfähig bleibt, wartet der Versicherer sechs Monate mit der Rentenzahlung. Wird weitere Berufsunfähigkeit attestiert, zahlt er rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit. D: Rückwirkende Leistung für mindestens drei Jahre. Meldet der Versicherte die Berufsunfähigkeit verspätet, zahlt der Versicherer bis zu drei Jahre rückwirkend. E: Nachversicherungsgarantie. Der Schutz kann später über eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Als wichtige Anlässe für eine solche Erhöhung haben wir Heirat, Geburt, Einkommenserhöhung, Immobilienerwerb oder darüber hinaus auch eine Erhöhung ohne Anlass erachtet. Geprüft wurde ferner, ob die Nachversicherungsgarantie auch für Verträge mit Erschwerung wie einem Risikoausschluss oder einem Beitragszuschlag gilt. War das Merkmal nur teilweise erfüllt, vergaben wir anteilig Punkte. Berücksichtigt wurde, bis zu welchem Alter die Erhöhung möglich ist. F: Stundungsrecht. Die Beiträge werden bei Beantragung der Rente auf Antrag ohne Zinszahlungspflicht oder andere Auflagen gestundet. Bewertet wurden außerdem folgende Aspekte (nicht in der Tabelle enthalten): Befristete Anerkenntnisse. Für den einmaligen Fall, dass der Versicherer Leistungen befristet anerkennt, ist eindeutig in Zahlen festgelegt, für wie lange dies möglich ist, oder es wird völlig auf befristete Anerkenntnisse verzichtet. Verzicht auf § 19 Abs. 3 und 4 Versicherungsvertragsgesetz (WG). Der Versicherer verzichtet auf das Recht, den Vertrag zu kündigen oder abzuändern, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht schuldlos verletzt hat. War das Kriterium nur in Teilen erfüllt, gab es Abzüge. Weltweite Geltung. Der Schutz gilt überall, auch wenn der Kunde ins Ausland zieht.  Sonderleistungen und spezielle Ausschlüsse. Das sind Aspekte wie lebenslange Rentenzahlung oder erhöhte Leistung bei sehr schwerer Erkrankung sowie unübliche Ausschlüsse, die nicht bewertet wurden (siehe Fußnoten).  Jahresbeitrag Modellkunden sind Diplomkaufleute und Industriemechaniker, Nichtraucher. Die Verträge laufen über 35 Jahre, Eintrittsalter 30 Jahre. Es ist keine Dynamik vereinbart, es gibt keine Karenzzeit und keine Rabatte. Der Jahresbeitrag gilt für eine Berufsunfähigkeitsrente von 2000 Euro (Diplomkaufleute) beziehungsweise 1200 Euro (Industriemechaniker) im Monat. Die Todesfallsumme aus der Risikolebensversicherung beläuft sich jeweils auf 50000 Euro (Abweichungen sind genannt).  Kleine Krankheit, großes Dilemma  Arztbesuche sind für Menschen, die sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern wollen, riskant. Diese Aussage klingt absurd, aber der Kern ist wahr. So wurde einem Bauunternehmer aus Gelsenkirchen, 35 Jahre alt, nur eine Versicherung angeboten, die Berufsunfähigkeit infolge einer Erkrankung des Rückens und die Folgebeschwerden als Risiko ausschließt. Grund waren zwei Besuche bei Orthopäden zwischen dem Jahr 2000 und 2008 wegen Verspannungen und Blockierungen im Rücken. Das berichtete uns der Mann, nachdem wir einen Leseraufruf zu Risikoausschlüssen in der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht hatten.  „Risikoperson“ Mehr als 60 Zuschriften sind per E-Mail oder auf dem Postweg eingegangen. Ein Leser aus Leipzig konnte in seine Rürup-Rente keinen Berufsunfähigkeitsschutz integrieren, weil er von seinem privaten Krankenversicherer als „Risikoperson“ eingestuft worden war. Das hatte zu einem Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungsbranche geführt. Der Betroffene war ahnungslos. Bei einer 21-jährigen Erzieherin wurde „Schielen rechts und Folgen einschließlich Operationsfolgen“ als Grund für eine Berufsunfähigkeit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie hatte vor mehr als zehn Jahren eine Augenoperation hinter sich gebracht, kann aber problemlos ihrer Arbeit nachgehen und Auto fahren. Ein anderer Leser ließ sich nach einem verknacksten Knie auf eine Untersuchung per Magnet-Resonanz-Thomografie (MRT) ein. Das hätte er lieber nicht getan. Heraus kam zwar, dass keine Therapie notwendig sei. Doch als er eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragte und die MRT-Untersuchung erwähnte, verlangte das Versicherungsunternehmen von ihm einen ärztlichen Bericht. Dass darin „nur gering gradiger Gelenkerguss“ stand, reichte der Gesellschaft für einen Ausschluss mit der Formulierung „Folgen der 2008 erlittenen Knieverletzung“.  Rücknahme verabreden Der Mann, 30 Jahre alt, akzeptierte den Vertrag, ließ sich aber schriftlich zusichern, dass der Ausschluss nach drei beschwerdefreien Jahren noch einmal überprüft werde. Und er will trotzdem noch bei anderen Versicherern nach einem ausschlussfreien Vertrag suchen. Ein Leser aus Buxtehude verhandelte erfolgreicher. Aufgrund einer Rippenprellung hatte der Anbieter bei ihm „Erkrankungen und Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule“ ausgeschlossen. In einem längeren Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter überzeugte der Mann diesen, dass die Prellung eine einmalige, folgenlose Verletzung war. Der Ausschluss wurde gestrichen. Ein weiterer wegen „allergiebedingten Erkrankungen“ - der Leser hat Heuschnupfen - blieb bestehen.  Alles lässt sich abwehren Ein Mann aus Dresden schrieb uns, bei seinen zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen seien „Erkrankungen des Gehörs und des Rückens samt Folgen“ ausgeschlossen. Ein Leser aus Mannheim berichtete uns über seinen Ausschluss für „psychische und psychosomatische Erkrankungen und Folgen“. Mit solchen weit gefassten Formulierungen ließen sich fast alle Leistungsbegehren abwehren, klärte uns der langjährige Leiter einer Leistungsabteilung bei einem großen Versicherer auf. Die medizinischen Sachverständigen, die im Leistungsfall eingeschaltet würden, kämen dann gar nicht umhin, im Sinne des Versicherers zu entscheiden.  Simone Klitza, 34, hat einen Risikoausschluss für Erkrankungen ihres linken Knies akzeptiert, weil sie eine Kreuzbandoperation hatte. Der Versicherer sagte ihr zu, den Ausschluss 2010 zu überprüfen.  Quelle: Stiftung Warentest, Sonderausdruck aus Finanztest 7/2009  Bei Interesse an einer individuellen Beratung, einem Angebot oder bei weiteren Fragen erreicht Ihr mich über das Kontaktformular auf meiner Webseite.  |