Abgeltungssteuer ab 01.01.2009 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Sonntag, 23. November 2008 um 16:51

Informationen über die Abgeltungssteuer

Quelle: Sparkasse

Ab dem 1. Januar 2009 gibt es eine Abgeltungsteuer. Damit sind umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen verbunden. Wir haben die wichtigsten Änderungen, die mit der Abgeltungsteuer kommen, für Sie zusammengefasst.

 

Die Abgeltungsteuer wird im Rahmen des "Unternehmensteuerreformgesetzes 2008" eingeführt. Die Abgeltungsteuer soll zu einer Angleichung der Besteuerung aller privaten Kapitalerträge führen. Bei der Abgeltungsteuer werden alle Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden, aber auch erzielte Kursgewinne mit 25 % versteuert, dazu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

DIE VORTEILE DER ABGELTUNGSTEUER:
  • Mit dem Steuerabzug, der von Ihrer Sparkasse vorgenommen wird, ist die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge abgegolten. Auch wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz über 25 % liegt, müssen Sie Ihre Kapitalerträge also nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
  • Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz niedriger, kann zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Fiskus zurückgefordert werden. Hierzu müssen die Kapitalerträge beim Finanzamt angegeben werden, das eine Günstigerprüfung vornimmt.
DIE NACHTEILE DER ABGELTUNGSTEUER:
  • Wegfall der bisherigen Spekulationsfrist von einem Jahr.
  • Erzielte Kursgewinne müssen versteuert werden.

Was die Abgeltungsteuer für Ihr Depot bedeutet

Ordnen Sie Ihre Finanzen rechtzeitig neu und passen Sie Ihre persönliche Steuerstrategie den veränderten Bedingungen, die die Abgeltungsteuer bringt, an. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei den verschiedenen Anlageklassen achten müssen.

Die Folgen der Abgeltungsteuer im Detail:

Allgemeine Änderungen

Bisher: Neu:

Für Ledige sind 750 Euro der Einkünfte aus Kapitalvermögen plus 51 Euro Werbungskostenpauschale steuerfrei. Für ein Ehepaar verdoppeln sich die Beträge Über die Werbungskostenpauschale hinausgehende Werbungskosten können abgezogen werden.

Gewinne aus privaten Wertpapiergeschäften sind grundsätzlich nur steuerpflichtig, wenn die Veräußerung innerhalb eines Jahres seit Anschaffung erfolgt (zu Aktien siehe unten). Es gilt eine Freigrenze von 512 Euro.

Der Sparer-Freibetrag und die Werbungskostenpauschale werden zu einem  Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (Singles) bzw. 1.602 Euro (Ehepaare) zusammengefasst.

Die Möglichkeit, tatsächlich angefallene Werbungskosten (z. B. Depot- und Verwaltungsgebühren) abzuziehen, entfällt.

Verluste innerhalb der Spekulationsfrist können nur mit innerhalb
der Spekulationsfrist erzielten Gewinnen verrechnet werden.

.

Sämtliche Veräußerungs- und Einlösungsgewinne sind unabhängig von Haltefristen steuerpflichtig. Verluste sind mit allen anderen positiven Kapitalerträgen (wie Zinsen und Dividenden) verrechenbar. 

Einzige Ausnahme: Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Verlustvorträge ("Altverluste" bis inkl. 2008) können noch bis 2013 zur Verrechnung mit neuen Veräußerungsgewinnen genutzt werden.



Aktien

Bisher: Neu:
Dividenden:
Die Dividenden sind zur Hälfte steuerfrei (Halbeinkünfteverfahren).
Dividenden:
Das Halbeinkünfteverfahren fällt weg. Dafür gibt es jetzt den Abgeltungsteuersatz von 25 %.

Aktienverkäufe:
Veräußerungsgewinne sind bei einer Haltedauer von unter einem Jahr zur Hälfte steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren).

Steuerfreiheit setzt ein nach einer Haltefrist von einem Jahr.

Aktienverkäufe:
Veräußerungsgewinne sind immer steuerpflichtig. Dabei spielt die Haltedauer keine Rolle mehr.

An die Stelle des Halbeinkünfteverfahrens tritt der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent.

 



ANWENDUNGSZEITRAUM:
  • Die Abgeltungsteuer von 25 % gilt für Dividenden, die dem Anleger nach dem 01.01.2009 zufließen. Für das Jahr 2008 gilt weiterhin die aktuelle Regelung mit dem Halbeinkünfteverfahren.
  • Nur bei Aktien, die ab dem 01.01.2009 gekauft werden, müssen die Gewinne beim Verkauf immer versteuert werden. Für früher erworbene Aktien gilt noch die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist.
  • Für Wertpapiere in Sammelverwahrung gilt nach wie vor das Prinzip "first in, first out". Wenn Papiere vor und nach dem 01.01.2009 angeschafft werden, sind die älteren Papiere, die ggf. noch unter die Übergangsregelungen zur steuerfreien Veräußerung fallen, die zuerst verkauften.

Investmentfonds

 

Bisher: Neu:
Laufende Erträge (wie Zinsen, Dividenden) müssen versteuert werden, unabhängig davon, ob der Fonds sie ausschüttet oder wieder anlegt. Ausgeschüttete Erträge sowie vom Fonds wieder angelegte laufende Erträge (wie Zinsen, Dividenden) sind mit einem Satz von 25 % steuerpflichtig.
Gewinne, die ein Fonds aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften erzielt, sind für den Anleger steuerfrei. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften sind bei Ausschüttung an den Anleger mit 25 % zu versteuern.
Bei einer Veräußerung nach einjähriger Haltefrist gilt Steuerfreiheit. Gewinne aus Veräußerungen werden einheitlich mit 25 % versteuert.


ANWENDUNGSZEITRAUM:
  • Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, bleiben nach einjähriger Haltedauer steuerfrei.
  • Steuerfreiheit für ausgeschüttete Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren, die der Fonds vor dem 01.01.2009 erworben hat, und aus Termingeschäften, die der Fonds vor dem 01.01.2009 eingegangen ist.

Verzinsliche Wertpapiere (z. B. Rentenpapiere, festverzinsliche Schuldverschreibungen)

 

Bisher: Neu:
Zinserträge:
Es gilt die volle Steuerpflicht zum persönlichen Steuersatz.
Zinserträge:
Volle Steuerpflicht mit dem Steuersatz von 25 %.
Kursgewinne:
Steuerpflicht i. d. R. nur bei Haltedauer von weniger als einem Jahr. Ausnahme: Kursgewinne aus Finanzinnovationen (Zertifikate mit Kapitalgarantie, Aktienanleihen etc.) sind auch außerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig.
Kursgewinne:
Alle Einlösungs- und Veräußerungsgewinne werden mit 25 % besteuert.


ANWENDUNGSZEITRAUM:
  • Die Abgeltungsteuer gilt für alle laufenden Zinserträge, die dem Anleger ab dem 01.01.2009 gutgeschrieben werden. Der Erwerbszeitpunkt des verzinslichen Wertpapieres spielt keine Rolle.
  • Ab dem 01.01.2009 erzielte Kursgewinne werden generell steuerpflichtig. Sind Papiere vor dem 01.01.09 erworben worden, so sind die Gewinne nach einjähriger Haltefrist weiterhin steuerfrei (diese Ausnahme gilt nicht für Finanzinnovationen, die schon bisher steuerpflichtig sind).

Zertifikate (ohne Kapitalgarantie)

 

Bisher: Neu:
Steuerfreiheit nach einjähriger Haltedauer Einlösungs- und Veräußerungsgewinne werden generell mit 25 % besteuert .


 

ANWENDUNGSZEITRAUM:
  • Ab dem 01.01.2009 Steuerpflicht in Höhe von 25 % für laufende Erträge.
  • Die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist greift weiterhin bei Zertifikaten, die der Anleger vor dem 15.03.2007 erworben hat.
  • Wer Zertifikate, die ab dem 15.03.2007 angeschafft wurden, bis zum 30.06.2009 veräußert, profitiert noch von der Steuerfreiheit bei einjähriger Haltedauer. Gewinne aus Veräußerungen oder Einlösungen nach dem 30.06.2009 müssen in jedem Fall versteuert werden.

Tipp: Verschieben Sie Zinseinkünfte aus festverzinslichen Wertpapieren in das Jahr 2009, wenn Ihr Steuersatz über 25 % liegt. Wenn Sie Aktien oder Aktienfonds bis 2009 kaufen, profitieren Sie noch von der Steuerfreiheit bei Kursgewinnen nach einem Jahr. Machen Sie Ihre Anlageentscheidung aber nicht nur von steuerlichen Aspekten abhängig.

LAST_UPDATED2
 

Werbung

 
Marina Christen - Beratung rund um Versicherung und Vorsorge, Powered by Joomla! and designed by SiteGround web hosting